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Im Jahr 2020 sorgte eine Empfehlung der amerikanischen Food and Drug Administration (kurz FDA, zuständig für die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung) für Aufmerksamkeit. Sie riet von einem weiteren Einsatz des Amalgams als Zahnfüllung ab. Allerdings bezieht sich diese Empfehlung ausschließlich auf Risikogruppen. Dazu gehören beispielsweise:
Die Expertinnen und Experten der FDA betonen in der Empfehlung vom September 2020 jedoch explizit, dass es nicht ratsam ist, eine intakte Amalgamfüllung entfernen zu lassen. Sie begründen das einerseits mit einem vermeidbaren Verlust von Zahnsubstanz und den Quecksilberdämpfen, die bei der Entfernung freigesetzt werden. Sie gelten als gefährlicher als die minimalen Quecksilbermengen, die von einer intakten Amalgamfüllung aus in den Körper gelangen können.
Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen kam in einem Beschluss vom Sommer 2018 zu einer ähnlichen Schlussfolgerung. Dort heißt es, dass Amalgamfüllungen beim Vorliegen einer schweren Nierenfunktionsschwäche sowie Kontaktallergien mit einem der im Amalgam enthaltenen Stoffe „absolut kontraindiziert“ sind. Dazu gehören neben einem maximal 3 Prozent betragenden Quecksilberanteil auch Zinn, Kupfer, Indium und Silber. Aus der Beurteilung des Bewertungsausschusses für zahnärztliche Leistungen kann also ebenfalls keine Empfehlung zur Entfernung der Amalgamfüllungen abgeleitet werden.
Die Reduzierung und Vermeidung der Verwendung von Quecksilber in der Zahnmedizin und anderen Bereichen resultiert aus der Quecksilberverordnung, die im Rahmen der Minamata-Konvention geschaffen wurde. Einige europäische Länder haben Amalgamfüllungen (teilweise mit einer Übergangsfrist) bereits verboten. Dazu gehören beispielsweise Dänemark, Norwegen und Schweden. Der Hauptgrund für den Verzicht auf Amalgam (mit Ausnahme der oben benannten Risikogruppen) ist jedoch der Umweltschutz. Deutschland hat dafür eine andere Lösung gefunden. Zahnarztpraxen müssen besondere Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllen und die Nutzung eines Amalgamabscheiders nachweisen. So kann das in den Zahnfüllungen enthaltene und bei der Herstellung freigesetzte Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen, sondern wird stattdessen als Sondermüll entsorgt.
Wir Zahnärzte leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung der (sehr minimalen) Risiken der Amalgamfüllungen. Das beginnt bereits bei der umfassenden Anamnese, in der dafür relevante Grunderkrankungen, Unverträglichkeiten und Besonderheiten unserer Patientinnen und Patienten erfasst werden. Zudem prüfen wir bei jedem Kontrolltermin den Zustand der Zahnfüllungen. Stellen wir Lockerungen oder andere Probleme fest, werden wir selbstverständlich die Amalgamfüllung entfernen und gegen ein moderneres und umweltverträglicheres Material austauschen. Ansonsten raten auch wir von der Entfernung dieser Zahnfüllungen ohne akuten Grund ab, weil jeder Austausch intakter Füllungen ein vermeidbares Risiko für Entzündungen des Zahnmarks, des Zahnnervs sowie der Zahnwurzel und der Kieferknochen nach sich zieht.
Sie haben Fragen oder gehören zu einer der Risikogruppen, bei denen es empfohlen wird, Amalgamfüllungen entfernen zu lassen? Das Team unserer Zahnarztpraxis in Schleswig berät Sie gern individuell.